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Rücktritt vom Verkauf ohne schriftl. Vertrag

| 16. April 2022 19:18 |
Preis: 35,00 € |

Vertragsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Folgendes hat sich ereignet:
Ich habe eine Espressomaschine mit Zubehör in einem Forum zum Verkauf angeboten. Daraufhin hat sich ein Käufer gemeldet und wir haben uns über WhatsApp unterhalten. Nach einigen Fragen und Antworten bzgl. der Maschine waren wir uns einig. Der Käufer hatte daraufhin direkt per Paypal-Freundschaftsüberweisung mir das Geld überwiesen. Einen Tag später habe ich mit ihm telefoniert, das ich mir das nochmals überlegt habe und nicht nicht verkaufen möchte, da ich an der Maschine doch hänge. Daraufhin gab der Käufer mir 2 Tage Bedenkzeit vom Kauf zurückzutreten, oder doch zu verkaufen. Nach reichlicher Überlegung habe ich dann ein paar Stunden später das Geld zurück überwiesen und ihm mitgeteilt, dass ich mich gegen einen Verkauf entschieden habe. Nun besteht er auf einmal auf den Verkauf und spricht sogar von einem Schaden, der ihm entstanden sei.
Käufer und Verkäufer sind privat. Einen Kaufvertrag wie bei ebay oder so ... , gibt es nicht.
Ist es zu einem verbindlichem Vertrag (mündlich) gekommen, den ich erfüllen muss, auch wenn der Käufer im Grunde mir ein Rücktrittsrecht eingeräumt hat. Welchen Schaden könnte theoretisch dem Käufer entstanden sein und könnte er diesen auch geltend machen?

MfG

16. April 2022 | 20:39

Antwort

von


(2753)
Brandsweg 20
26131 Oldenburg
Tel: 0441-7779786
Web: https://www.jan-wilking.de
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Nach Ihrer Schilderung ist zunächst ein bindender Vertrag zustande gekommen und Sie waren verpflichtet, die Maschine gegen Bezahlung des Kaufpreises zu übergeben. Nachdem Sie dem Käufer aber mitgeteilt haben, dass Sie die Maschine doch nicht verkaufen wollen, hat er Ihnen nachträglich ein 2-tägiges Rücktrittsrecht eingeräumt und dieses Recht haben Sie wahrgenommen. Dadurch ist der Vertrag aufgehoben worden und der Käufer hat keinen Anspruch auf die Maschine und Sie haben keinen Anspruch auf den Kaufpreis. Daher kann der Käufer auch keinen Schadensersatz geltend machen. Deshalb nur kurz der Vollständigkeit halber: Schaden wäre bei einem wirksamen Kaufvertrag z.B. die Differenz zum Kaufpreis, wenn er sich eine vergleichbare Maschine woanders teurer kaufen würde.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Jan Wilking

Bewertung des Fragestellers 16. April 2022 | 20:54

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