Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Nach Ihrer Schilderung ist zunächst ein bindender Vertrag zustande gekommen und Sie waren verpflichtet, die Maschine gegen Bezahlung des Kaufpreises zu übergeben. Nachdem Sie dem Käufer aber mitgeteilt haben, dass Sie die Maschine doch nicht verkaufen wollen, hat er Ihnen nachträglich ein 2-tägiges Rücktrittsrecht eingeräumt und dieses Recht haben Sie wahrgenommen. Dadurch ist der Vertrag aufgehoben worden und der Käufer hat keinen Anspruch auf die Maschine und Sie haben keinen Anspruch auf den Kaufpreis. Daher kann der Käufer auch keinen Schadensersatz geltend machen. Deshalb nur kurz der Vollständigkeit halber: Schaden wäre bei einem wirksamen Kaufvertrag z.B. die Differenz zum Kaufpreis, wenn er sich eine vergleichbare Maschine woanders teurer kaufen würde.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Jan Wilking
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