Die Behebung des Schadens beläuft sich auf ca. 4.500 Euro gemäß Reparaturkosten-Kalkulation der Kfz-Werkstatt. Ich habe den Schaden am gleichen Tag telefonisch und später schriftlich mit Dokumentation und Zeugenbenennung der Verwaltungsgesellschaft gemeldet, die mir mitteilte, daß die von ihr beauftragte Winterdienstfirma ihrer Räumpflicht nicht nachkommen würde, und daher wiederholt telefonisch und schriftlich abgemahnt worden sei. ... Am 29.12.2010 hat mir die Versicherung den Empfang der Unterlagen bestätigt, um einen Besichtigungstermin gebeten und mitgeteilt, daß sie nur 50 % des Schadens übernehmen würde, da ich als Kfz-Führer nicht die erforderliche Sorgfalt und Vorsicht habe walten lassen.