Wir haben seit Einzug in die damals vom Vermieter renoviert übergebenen Räumlichkeiten keinerlei Schhönheitdreparaturen vorgenommen. ... Bei Beendigung des Mietverhältnisses ist die Mietsache dem Vermieter besenrein und im übrigen in vertragsgemäßen Zustand zurückzugeben. ... Vom Mieter sind fiír jedes volle Jahr, das seit Mietbeginn bzw. dem Zeitpunkt der nach Mietbeginn zuletzt durchgefiihrten Schönheitsreparaturen verstrichen ist, folgende Kostenanteile vom Mieter zu tragen: 1/3 der Kosten fiir die Schönheitsreparaturen in den Räumen, irı denen üblicherweise alle drei Jahre Schönheitsreparaturen durchzufiíhren sind (Nassräume, Küchen, Teeküchen), 1/7 der Kosten für die Schönheitsreparaturen in den Räumen, in denen üblicherweise alle sieben Jahre Schönheitsreparaturen durchzuiühren sind (Nebenräume wie Abstellräume, Keller, etc.) und 1/5 der Kosten für die Schönheitsreparaturen in den Räumen, in denen üblicherweise alle fiinf Jahre Schönheitsreparaturen durchzufiíhren sind (alle Räume die nicht den voreıwähnten Gruppen unterfallen).