Überstunden-Vergütung
beantwortet von
Rechtsanwalt Christian Joachim / Kühlungsborn
Mein Vertrag trägt die Überschrift: "BEFRISTETER ARBEITSVERTRAG FÜR ANGESTELLTE IM VERWALTUNGSBEREICH", Tätigkeit: Bezirksleiter. ... Weiter steht im Arbeitsvertrag eine 40 Std.... Mein AG hat mir nun mitgeteilt, dass mein Arbeitsvertrag mit Ende der Befristung am 31.5. endet, da mein zeitliches "Engagement" nicht ausreichend sei.