Voraussetzung zur Kurzarbeit
vom 19.4.2020
für 39 €
beantwortet von
Rechtsanwältin Doreen Prochnow / Rostock
Es gibt keinen BR oder Gewerkschaft, und ob die Voraussetzungen für mich erfüllt sind bezweifle ich auch, ich war vor meiner Krankheit an einem Betrieb in der Luftfahrtindustrie verliehen, dieser hat nach wie vor keine Kurzarbeit angemeldet, sondern nur die Betriebe in der Autobranche aber für diese Betriebe habe ich nie gearbeitet.