Sehr geehrter Fragesteller,
Ich beantworte Ihre Fragen im Rahmen einer Erstberatung unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes und den Vorgaben dieser Plattform. Die nachfolgenden rechtlichen Hinweise können nur eine erste Orientierung bieten und eine persönliche Beratung nicht ersetzen.
Die Frage, wo Sie Ihren ersten Wohnsitz nehmen, hängt von Ihrer Lebensplanung ab. Für die steuerliche Beurteilung ist die Anmeldung nicht entscheidend, dabei spielt eine Rolle, in welchem Land Sie arbeiten bzw. Ihren Lebensmittelpunkt haben.
Als Angestellter erzielen Sie Einnahmen aus nichtselbständiger Tätigkeit, wobei dann grundsätzlich die Besteuerung dort erfolgt, wo Sie arbeiten. Der englische Arbeitgeber muss daher hier in Deutschland die Lohnsteuer berechnen und abführen. Bei einem Wechsel nach Großbrittannien wird dann bei der Jahreseinkommensteuererklärung der Betrag der in GB erzielten Einnahmen bei dem Steuertarif berücksichtigt (sog. Progressionsvorbehalt, § 32 b EStG
). Sollten Sie mehr als 90 % des Jahreseinkommens in Deutschland erzielen, so können Sie beantragen, ausschließlich in Deutschland besteuert zu werden (§ 1 Abs. 3 EStG
).
Die Sozialversicherungspflicht endet hier mit Übersiedlung nach England, es liegt kein Fall einer Entsendung vor, wenn der Arbeitgeber hier kein Niederlassung hat.
Das Krankenversicherungssystem in GB ist anders als bei uns nicht durch Krankenkassen geregelt, es gibt eine allgemeine Grundversorgung, den National Health Service. Sie sollten hierbei mit dem Arbeitgeber über die Zusatzleistungen für eine private Krankenversicherung verhandeln.
Mit Arbeitsaufnahme in England zahlen Sie Beiträge zur Arbeitslosenversicherung in England. Die Regelungen über die Arbeitslosenversicherungen in Europa sind europarechtlch aufeinander abgestimmt, so dass Sie auch bei einer Rückkehr nach Deutschland bei Verlust des Arbeitsplatzes in GB dort und im Anschluss hier Leistungen beziehen. Hierzu sollten Sie sich bei der Agentur für Arbeit beraten lassen.
Auch die gesetzlichen Rentenversicherungsbeiträge sind bei einer Tätigkeit in England dort zu entrichten. Sollten Sie nur wenige Jahre dort verbleiben, erwerben Sie nur sehr geringe Anwartschaften. In GB reicht die gesetzliche Rente als Altersversorgung nicht aus. Hier sollten Sie wegen einer privaten Zusatzversorgung verhandeln, je nach Aufenthaltsdauer. Sie können in Deutschland auch Grundbeiträge in die Deutsche Rentenversicherung freiwillig weiter zahlen.
Allgemeine Hinweise für den Arbeitsvertrag lassen sich hier mangels Kenntnis des Vertrages nur schwierig geben. Sie sollten nach Möglichkeit einen im englischen Recht tätigen Kollegen konsultieren, der beurteilen kann, ob hier Besonderheiten nach einem Umzug nach England eintreten.. Solange Sie in Deutschland tätig sind, gilt deutsches Arbeitsrecht. Außerdem ist hier aber weder erkannbar ist, in welcher Funktion Sie tätig sind noch wie lange Sie voraussichtlich dort arbeiten werden.
Falls Sie zu Ihren Fragen noch eine Nachfrage haben, so stellen Sie sie bitte. Ich stehe auch für eine weitergehende Beratung gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Marlies Zerban
Rechtsanwältin
Steuerberaterin
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