Die zwei Kinder (ich und mein Bruder) sind auf den Pflichtteil gesetzt. ... Das Haus hat einen Wert von 100.000.- Euro (unstrittig).
Erbrecht noch nicht geklärt war (mein Bruder musste das Erbe erst ausschlagen) bis Ende 2021 auf meine verstorbene Mutter im Grundbuch eingetragen. ... Die Verkehrswertgutachten belief sich auf 55-60T €, aber es fand sich kein Käufer für den Preis, weswegen ich sogar unter Wert verkaufen musste.
Wert des Hauses geschätzt 150 000,00 €. ... Und ich dann nicht leer ausgehe, da auch der andere Beschenkte (Mein Bruder) sich geändert hat und ich mir nicht mehr sicher bin, dass im Erbfall ich die gleichen Anteile im Gesammten erhalte wie die Anderen.
Nach unser beidiger Tod geht das Haus oder der Wert des Hauses zu je einer Hälfte an unsere Kinder!" ... Mein Bruder und ich hatten überlegt, ggf. zusätzlich eine Verzichtserklärung von der LG unterzeichnen zu lassen, worin steht, dass sie innerhalbt von 2 Jahren auszuziehen hat, sämtl.
Wiederum etwas spaeter wollte mein LG die Arbeiten fortsetzen und der Kunde meinte, er wolle alles selbst erledigen, er bekomme kein Geld mehr, die Arbeit die er gemacht habe(Baeume faellen), sei keine 1000 Euro wert gewesen. ... Ausserdem haben wir Sorge, dass es Probleme gibt, weil mein LG seinen Bruder dabeihatte einen Tag um ein bischen mit anzupacken...
Wir sind Eigentümer eines Zweifamilienhauses (Baujahr 1983 - geschätzter Wert incl. ... Der einzige Bruder meines Ehemannes ist vermögens- und mittellos (ALG II - Empfänger).
Sparbuch und Konto wurden aufgelöst, Sohn 2 verwaltet nach Absprache mit seinem Bruder die verbliebenen etwa 10.000 € in Erwartung der Rückforderung und ist auch Ansprechpartner in allen Angelegenheiten.
Dabei spielt der Wert oder die Größe auf den ersten Blick keine Rolle. ... Es reichte dem Bruder, ab da ging es vor Gericht. ... Beide stellen sich gegen den Bruder und Sohn und gegen seine Familie.
Ist es relevant , wenn mein Bruder zu mir in die Wohnung ziehen würde, und ich nur noch die Hälfte an Miete zahlen würde , würde das etwas an der Höhe des Bafög ändern. ... Wie sieht es aus wenn mir die Oma oder der Onkel oder mein Bruder monatlich Geld aufs Konto überweist .
Bin mir nicht sicher ob es nun Probleme geben könnte. 1991 haben meine Eltern mir und meinem Bruder die beiden Häuser (befinden sich auf einem Grundstück) überlassen. ... Ich habe das Zweifamilienhaus bekommen, mein Bruder das Einfamilienhaus. ... Jährlicher Wert: DM 12.000,00 b) Der Erschienene zu 1) behält sich ferner für seine zu 2) erschienene Ehefrau den lebenslangen und unentgeltlichen Nießbrauch an dem in vorstehendem Buchstaben a) näher Bezeichneten Wohnungseigentum vor, der mit dem Ableben des Veräußerers beginnt.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine/unsere Situation beschreibt sich wie folgt: Mein Bruder und ich haben im Mai 2020 je 20.000 € von unseren Großeltern (nur eine Großelternseite.
Meine Eltern möchten ihre Immobilien (Grundstück und Haus) auf mich und meinen Bruder überschreiben, so daß diese schon zu ihren Lebzeiten in unser Eigentum übergehen.
Meine Großmutter ist im Oktober 2015 verstorben und nun gibt es einen "Erbstreit" zwischen meiner Mutter und ihrem Bruder (beides Kinder der verstorbenen).
Ich habe 2002 vor Scheidung , mich zu einem Ehegattenunterhalt verpflichtet . (ist 307 Euro ) Notariell ist bekundet : Dieser Betrag ist unabänderlich und unwiderruflich, Ehefrau ist schwer erkrankt, auf Dauer erwerbsunfähig. Abänderung gemäß §242BGB u §323 ZPO, somit auf Lebenszeit ausgeschlossen .
Aus unserer Ehe habe ich freiwillig meiner Ex-Frau folgendes hinterlassen aus unserer Ehe: Auto im Wert von ca. 15 .000 Euro Gold im Wert von ca. 10.000 Euro. ... Das haben wir Ihrem Bruder überlassen.
Meine beiden Brüder (B1 und B2) und ich wurden mit unterschiedlichen Vermächtnissen bedacht. ... Wir haben uns jedoch dort erkundigt und man hat uns mündlich einen groben Wert genannt. ... Meine Mutter hat bisher die Restauszahlung- /übertrag des ÜV unterlassen (um ca. den 4-fachen Wert dessen, was der Kanal für alle o. g.
Mittlerweile ist der Kontakt abgebrochen und eine Person davon hat noch ca 10 Computerspiele von mir im Wert von etwa 400 EUR. ... Mittlerweile als Druckmittel Mahnbescheid beantragt (Schadenersatz für Wert der Spiele). Heute erhielt ich ein Einschreiben der Person, worauf diese zunächst zugibt die Spiele zu besitzen (somit für mich kein Nachweis nötig das sie diese wirklich bekam bzw Inhalt des Pakets) und sich auf den Standpunkt stellt, dass diese für ihren Bruder bestimmt gewesen seien (wohnt im selben Haus, minderjährig) und sie die Spiele in 2 Wochen vernichten wird, falls ich diese bis dahin nicht persönlich bei Ihr abhole.
Da mein Onkel ( Bruder meiner Mutter ) das Erbe bereits ausgeschlagen hatte, hat meine Mutter sich auf den Vermerk "Überschuldung der Erblasserin" verlassen und das Erbe ebenso ausgeschlagen.