. § 3 Rechte des Käufers bei Mängeln des Kaufgegenstandes - Der Kaufgegenstand wird am Tage nach der vollständigen Kaufpreiseinzahlung folgenden Monats dem Käufer übergeben. ... Auf dem Notaranderkonto entstandene Zinsen, soweit sie dem Verkäufer zustehen, sind bei nicht vertragsgemäßer Hinterlegung auf entstehende Verzugszinsen anzurechnen. § 3 Rechte des Käufers bei Mängeln des Kaufgegenstandes 1) Der Kaufgegenstand wird verkauft, wie er steht und liegt, ohne Gewähr für Größe, Güte und Beschaffenheit des Bodens und der Baulichkeiten einschließlich der für versteckte Mängel. ... Der Verkäufer bevollmächtigt den Käufer, ab Übergabe - soweit gesetzlich und vertraglich zulässig - sämtliche Rechte bezüglich der verkauften Wohneinheit in Eigentümerversammlungen wahrzunehmen. 4) Rechte und Pflichten des Wohnungseigentümers ergeben sich aus der Teilungserklärung, etwaigen Änderungen, der Hausordnung und unter Umständen Beschlüssen der Wohnungseigentümergemeinschaft und werden im Innenverhältnis zwischen den Vertragsschließenden anstelle des Verkäufers mit Übergabe des Wohnungseigentumsrechtes vom Käufer übernommen, unbeschadet der nach dem Gesetz bis zur Eigentumsumschreibung bestehenden Haftung des Verkäufers. 5) Der Verkäufer versichert, dass außer den aus dem Kaufpreis zu begleichenden, keine offenen Wohngeldforderungen bestehen.