Stromnachzahlung für 6 Jahre ?
vom 1.4.2008
40 €
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Diese Option gibt es ja im BGB (siehe Punkt 2): Die regelmäßige Verjährungsfrist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem 1. der Anspruch entstanden ist und 2. der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.