Im Zuge der Werbung für dieses Programm wurden Informationen (Intranet, Personalversammlungen) zur Anrechnung der Abfindung gegeben, u.a dass keine SV-Beiträge und keine Anrechnung auf das Arbeitslosengeld erfolgen, wenn die ordentliche Kündigungsfrist durch den Arbeitsgeber eingehalten wird. ... Im Gespräch zur Vorbereitung des Aufhebungsvertrages mit dem Personalbearbeiter bat ich die mir dort genannte Kündidgungsfrist von 7 Monaten zu prüfen, da ich im Internet gefunden hatte, dass für Mitarbeiter, die nicht ordentlich kündbar wären, eine Kündigungsfrist von 18 Monaten massgeblich wäre (§<a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/SGB_III/143a.html" target="_blank" class="djo_link">143a SGB III</a>), um der Anrechnung auf ALG und SV zu entgehen. ... Der Personaler sagte mir zu, dies zur Prüfung an die Rechtsabteilung zu geben und ich sagte, dass mir die korrekte Kündigungsfrist wichtig wäre, da meine weiteren Planungen erstmal den Bezug von Arbeitslosengeld (und Vorbereitung Existenzgründung) umfassten.