Ich bin selbstständig als tontechniker und unterhalte eine gbr die im audio-recording tätig ist. da ich selbst student bin und ich nur einen nebenverdienst aus dieser arbeit ziehe, also unter minimalen einkommenssätzen tätig bin, bin ich nicht steuerpflichtig. nun würde ich gerne einen freund offiziell als praktikanten beschäftigen mit dem ich schon des öfteren zusammengearbeitet habe. da wie schon oben gesagt meine einnahmen gering sind könnte ich diesen praktikanten nicht finanziell für seine arbeit entschädigen, mit seinem einverständnis. jedoch hätte mein freund gerne eine bestätigung von mir, dass er bei mir ein "berufsbildendes praktikum" absolviert, um es bei der kindergeldstelle einreichen zu können, um von dort weiterhin bezüge zu erhalten und gleichzeitig weiter über seine familie krankenversichert sein zu können. da ich zeitlich flexibel arbeite und nicht sicher ist wann dieser feund immer mit mir zusammen arbeiten können wird, wird es wohl nicht nachweisbar sein wann wir dann effektiv zusammengearbeitet haben, desweiteren werde ich ihn nicht als arbeitnehmer anmelden können, was ich aber laut aussage der bundesknappschaft auch nicht müsste solang er kein einkommen daraus zieht.