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Gemeinsames Wohnen mit einer nicht sozial- oder krankenversicherten Person

22. Februar 2014 11:58 |
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Sozialversicherungsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Michael Grübnau-Rieken, LL.M., M.A.

Hallo,

ein Bekannter A wohnt zusammen mit einer mit befreundeten Person B, in einem Haus das A gehört.

- Obwohl B seit mehr als einem Jahr bei A wohnt, hat B noch nicht seinen Wohnsitz bei A angemeldet. Wo B gemeldet ist, weiß ich nicht.

- A (Rentner) erhält keine Miete oder sonstige Zahlungen von B. Jedoch übernimmt B einfache Haushaltstätigkeiten und führt regelmäßig den Hund von A aus.

- B arbeitet nach Beendigung des Studiums derzeit in einem Minijob (200 EUR monatlich), hierzu besteht jedoch kein Vertragsverhältnis.

- B erhält darüber hinaus keine weitere staatliche Unterstützung (keine Sozialhilfe, Wohngeld, Aufstockung). Nach meinem Wissensstand ist B auch derzeit weder sozial- noch krankenversichert. Trotz der Empfehlung von A, unternimmt B keine Anstrengungen, diese zu beantragen (da die 200 EUR für den Lebensunterhalt ausreichend seien).

Aus meiner Sicht besteht aufgrund der fehlenden Krankenversicherung ein erhebliches Risiko für B.

Meine Frage bezieht sich aber auf Person A.

Besteht irgendein rechtliches Risiko für A, z.B. in Bezug auf

- die Tatsache, dass B über einen längeren Zeitraum bei A wohnt, jedoch nicht dort gemeldet ist?
- einen möglichen Vorwurf des Finanzamts unversteuerte Mietzahlungen zu erhalten?
- eine möglich Pflicht, (z.B. bei Krankheitsfall), für B zu sorgen?

Vielen Dank.

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

1. Die Tatsache, dass B über einen längeren Zeitraum bei A wohnt, jedoch nicht dort gemeldet ist?

Die Meldepflicht obliegt gem. § 13 Meldegesetz NRW allein demjenigen, der die Wohnung gewechselt hat, also dem B.

Ihnen kann die Behörde gem. § 20 aber eine Auskunftspflicht auferlegen.

2.einen möglichen Vorwurf des Finanzamts unversteuerte Mietzahlungen zu erhalten?

Mieteinkünfte sind steuerpflichtig. Wenn Sie diese nicht angeben, begehen Sie Steuerhinterziehung.

Sie erhalten aber Gegenleistungen für das Wohnen, so dass Finanzämter im Regelfall eine fiktive Vergleichsmiete ansetzen.

Die Tätigkeiten können als Geldwert bewertet und als Mietersatz angerechnet werden.

3. eine möglich Pflicht, (z.B. bei Krankheitsfall), für B zu sorgen?

Eine gesetzliche Pflicht ergibt sich nicht. Jeder Bundesbürger muss eine eigene Krankenversicherung unterhalten.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

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