Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
1. Die Tatsache, dass B über einen längeren Zeitraum bei A wohnt, jedoch nicht dort gemeldet ist?
Die Meldepflicht obliegt gem. § 13 Meldegesetz NRW allein demjenigen, der die Wohnung gewechselt hat, also dem B.
Ihnen kann die Behörde gem. § 20 aber eine Auskunftspflicht auferlegen.
2.einen möglichen Vorwurf des Finanzamts unversteuerte Mietzahlungen zu erhalten?
Mieteinkünfte sind steuerpflichtig. Wenn Sie diese nicht angeben, begehen Sie Steuerhinterziehung.
Sie erhalten aber Gegenleistungen für das Wohnen, so dass Finanzämter im Regelfall eine fiktive Vergleichsmiete ansetzen.
Die Tätigkeiten können als Geldwert bewertet und als Mietersatz angerechnet werden.
3. eine möglich Pflicht, (z.B. bei Krankheitsfall), für B zu sorgen?
Eine gesetzliche Pflicht ergibt sich nicht. Jeder Bundesbürger muss eine eigene Krankenversicherung unterhalten.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
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