Urlaubsanspruch nach Kündigung durch AN/Austritt 2. Jahreshälfte
vom 12.7.2012
30 €
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In Bezug auf Urlaubsanpruch steht im Arbeitsvertrag, dass sich dieser aus den tariflichen und innerbetrieblichen Bestimmungen ergibt. ... In Bezug auf die Beendingung des Arbeitsverhältnisses steht in meinem Arbeitsvertrag nicht explizit etwas darüber, wie der Resturlaub bei Kündigung durch den Arbeitnehmer zu berechnen ist und wird auch nicht direkt auf den Tarifvertrag verwiesen. Es ist dort lediglich aufgeführt wie sich die Kündigungsfristen regeln (in Bezuf darauf wird dann auch auf den Tarifvertrag verwiesen).