Wiedereinreise nach Abschiebung + Reststrafe
vom 22.3.2019
25 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Diplom Kaufmann Peter Fricke / Dresden & Köln
Weil wir jetzt seit ca. 1 Jahr verheiratet sind und bald (ende Juli) ein gemeinsames Kind bekommen wurde seine Einreisesperre verkürzt und er darf wieder anfang Juli nach Deutschland einreisen. ... Schließlich darf er ja zu dem Datum einreisen damit er bei der Geburt dabei ist und wenn er 2 Wochen verhaftet wird, dann kann er höchstwahrscheinlich nicht dabei sein.