Meine frau ist Tunesierin u. ist zurzeit in Tunis mit unseren 3Kinder5J,3J,8M alt.Jetzt braucht sie hilfe da sie wieder Schwanger ist im 2Monat.Wir,mein Vater u. Ich wollten ein visum für ihre Schwester beantragen,das sie meiner frau Hilft wieder nach Hause zukommer.Denn sie darf nicht viel machen sonst würde sie das Baby verlieren.Aber die Ausländerbehörde verweigert uns die Visumerteilung,da ich Arbeitslos bin und mein Vater schon ein Visum für ihrenBruder gestellt hat und der nicht mehr nach Tunesien zurück gegangen ist u.nichtauf uns gehört hatte und einfach abgehauen ist .Zurzeit ist der Bruder in Erfurt bei seiner freundin die ein Kind von Ihm hat, nun hat er ein Visum wegen des Kindes bekommen.Nun kriegen wir deshalb kein Visum
mehr!Die ausländerbehörde sagt wir hätten sie verarscht!Was konnen wir machen um hilfe zubekommen?
Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes wie folgt:
Sofern Sie meinen, dass Sie für Ihre Schwägerin ein Visum beantragen wollen, damit sie Ihre Frau auf ihrer Rückreise nach Deutschland begleitet, dürfte dieser Vortrag für einen Visumsantrag sehr schwach sein. Denn es gibt durchaus andere Möglichkeiten, eine Begleitung für die Rückreise nach Deutschland zu organisieren, indem z.B. Sie dahin fliegen und Ihre Frau zurück begleiten. Da steht ein Einreisevisum für eine weitere Person in keinem Verhältnis dazu.
Zudem kommt die Vorgeschichte mit Ihrem Schwager, der durch ein Visum hier eingereist und nicht wieder ausgereist ist. Dieser Hintergrund wird durch die Ausländerbehörde in jedem Falle berücksichtigt.
Rechtliche Schritte gegen die Entscheidung der Ausländerbehörde sind kaum denkbar, da man – praktisch auf der ganzen Welt – aufgrund der Souveränität jeden Staates keinen einklagbaren Anspruch auf Einreise hat.
Ich hoffe Ihnen eine hilfreiche erste Orientierung ermöglicht zu haben. Bei Bedarf können Sie gerne die kostenfreie Nachfragefunktion nutzen.