Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
"Kann dann auf diesem Weg heraus gefunden werden dass ich eine Haftstrafe nicht angetreten habe?"
Ja, es ist davon auszugehen, dass ein Haftbefehl gegen Sie erlassen werden wird, wenn Sie die Haft nicht antreten. Innerhalb der EU gilt der Europäische Haftbefehl.
Der Europäische Haftbefehl erlaubt die EU-weite Durchsetzung eines nationalen Haftbefehls. Das um Auslieferung ersuchte Land darf die Rechtmäßigkeit des nationalen Haftbefehls vor Auslieferung grundsätzlich nicht nachprüfen, wodurch sich die Auslieferung von Verdächtigen und Straftätern vereinfacht.
Sobald ein spanischer Polizist Sie aufgrund des Haftbefehls (der an alle Polizeidienststellen innerhalb Europas kommuniziert wird) erkennen würde oder aber jemand aus der Nachbarschaft weiß oder erfährt, dass Sie in Deutschland per Haftbefehl gesucht werden, und Sie verpfeift, werden Sie festgenommen und müssen in einem spanischen Gefängnis auf Ihre Auslieferung warten. Die spanischen Gefängnisse sind noch weniger angenehm als die deutschen.
"Wenn ich dies tue, findet man dann zwangsläufig heraus dass ich auf der Flucht vor den Deutschen Behörden bin?"
Es ist durchaus denkbar, dass ein deutscher Staatsangehöriger, der sich bei einer spanischen Behörde meldet, überprüft wird, und dann ist die Entdeckung des Haftbefehls nicht mehr unwahrscheinlich, und dann siehe oben.
Sie müssen auch bedenken, dass sich ein Leben "auf der Flucht" am Wohnort nicht unbedingt völlig verschleiern lässt. Dann bekommt jemand Wind davon und versucht z. B., Sie zu erpressen. Keine schöne Vorstellung. Sie sind dann überhaupt verwundbar, ein leichtes Opfer, so brutal das klingt, denn Sie würden nicht zur Polizei gehen, wenn Sie überfallen oder bestohlen (oder noch schlimmeres) werden, nicht wahr?
"Oder ist es theoretisch möglich dass ich mich anmelden kann ohne das Deutschland davon erfährt?"
Das halte ich in Zeiten der digitalen Allverfügbarkeit von Daten und eben auch Haftbefehlen gerade innerhalb der EU für unwahrscheinlich. Denken Sie daran, wie schnell etwa bei Migranten herausgefunden wird, dass sie schon in einem anderen Staat um Asyl ersucht haben etc. Und Sie sind kein Migrant, sondern ein gesuchter Straftäter! Der elektronische Informationsaustausch und Datentransfer ist inzwischen sehr weit ausgebaut, besonders in Europa, aber sogar weltweit.
Untertauchen und sich in einem fremden Land versteckt halten, ist nicht mehr so einfach, wenn es das je war.
Sobald Sie nach Deutschland einreisen und kontrolliert werden, werden Sie im übrigen aufgrund des Haftbefehls sofort festgenommen und inhaftiert. Dann können Sie sich nicht mehr auf eine Haft vorbereiten, wie das jetzt der Fall ist.
Sie wollen zwar in Spanien dauerhaft bleiben, aber ob Ihnen das legal möglich sein wird, bezweifle ich. Sie müssten auch in einem Arbeitsverhältnis mit Entdeckung rechnen, es sei denn, Sie wollen langfristig in der Illegalität leben. Das muss man aber auch aushalten. Natürlich gibt es die sog. Vollstreckungsverjährung, aber die liegt bei einer Verurteilung von mehr als einem Jahr bei 10 Jahren. Das ist eine lange Zeit, die Sie überbrücken müssen.
Ich will Ihnen die Flucht, also das Vermeiden des Haftantritts, nicht ausreden, aber ich kann die Schwierigkeiten - aus anwaltliche Sicht - nicht verschweigen. Ihren Plan, unentdeckt in Spanien zu leben und zu arbeiten - ob angemeldet oder nicht - für nicht hundertprozentig durchführbar, und Sie leben dann ständig in Sorge. Nicht sehr gesund. Aus der Haft würden Sie vielleicht längst (vorzeitig) entlassen sein, während Sie in Spanien ein dauerhaft unsicheres Leben in oder am Rande der Illegalität führen.
Ich wünsche Ihnen von Herzen alles Gute!
Elisabeth v. Dorrien
Rechtsanwältin
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