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Wiedereinreise nach Abschiebung + Reststrafe

22. März 2019 16:13 |
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Ausländerrecht


Beantwortet von

Hallo, ich habe eine wichtige Frage. Mein Mann wurde im Jahr 2015 als er im Gefängnis war in die Türkei abgeschoben und hat noch eine Reststrafe von ca. 14 Tagen. Weil wir jetzt seit ca. 1 Jahr verheiratet sind und bald (ende Juli) ein gemeinsames Kind bekommen wurde seine Einreisesperre verkürzt und er darf wieder anfang Juli nach Deutschland einreisen. Das Problem ist nun, dass ich aus gesundheitlichen Gründen Bettruhe einhalten muss und das Baby höchstwahrscheinlich früher auf die Welt kommen wird. Da mein Mann eine Reststrafe von 2 Wochen hat habe ich Angst, dass er direkt am Flughafen verhaftet wird, läuft das denn auch so ab oder wird er erst mal ein Brief bekommen dass er ins Gefängnis muss und darf sich dann selbst stellen? Schließlich darf er ja zu dem Datum einreisen damit er bei der Geburt dabei ist und wenn er 2 Wochen verhaftet wird, dann kann er höchstwahrscheinlich nicht dabei sein. Was sollen wir am besten tun? Info: ich bin deutsche Staatsbürgerin

25. März 2019 | 00:53

Antwort

von


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Sehr geehrte Ratsuchende,

ob Ihr Mann zur Fahndung ausgeschrieben ist, wage ich zu bezweifeln, da er damals abgeschoben worden ist. Normaler Weise würde er eine erneute Ladung zum Strafantritt bekommen. Wenn dann die Zeit noch ungünstig wäre, würde die Möglichkeit einen Antrag auf Strafaufschub zu stellen. Dieser ist in § 456 StPO geregelt und besagt:

Auf Antrag des Verurteilten kann die Vollstreckung aufgeschoben werden, sofern durch die sofortige Vollstreckung dem Verurteilten oder seiner Familie erhebliche, außerhalb des Strafzwecks liegende Nachteile erwachsen.

Das wäre bei Ihnen sicherlich der Fall. Damit lassen sich 4 Monate herausholen.

Viel Glück und alles Gute

Fricke
RA


ANTWORT VON

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