HILFE!!! 32 Tage Krank und nur 380 € Krankengeld!!!
vom 22.3.2024
für 30 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Valentin Becker / Mönchengladbach
Am 08.11.2023 hat mich die Stadt (Arbeitgeber, wo ich immer wieder befristete Verträge habe) ohne bestehendes Arbeitsverhältnis dazu aufgefordert an einer Schulung teilzunehmen. ... In meinem Fall wäre es eine Gehaltsabrechnung aus September (Vertrag 1 Woche, Gehalt ca. 1.300 € brutto), weil meine Tätigkeit im Oktober ein Monat später ausgezahlt wurde. ... Die Begründung der Krankenkasse ist, dass ich während der Krankheit (ab 02.11.2023) eine Arbeitstätigkeit (Schulung am 08.11.2023) aufgenommen habe und dieser Tag somit als letzte Beschäftigung gilt.