Brennstoffzellenheizung und Umsatzsteuer und anschaffungsnahe Herstellungskosten
vom 6.8.2020
für 120 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Michael Krämer / Meisenheim am Glan
Im Falle der Anschaffung der Brennstoffzellenheizung stellt sich die Frage welche der damit zusammenhängenden Kosten relevant sind für die Berechnung der 15% Grenze der anschaffungsnahen Herstellungskosten: Sind es die effektiven Gesamtkosten also Anschaffungskosten Brutto minus Umsatzsteuererstattung minus erhaltene Förderung des Staates? Was ist wenn die Förderung des Staates erst im darauffolgenden Kalenderjahr ausgezahlt wird, ich hoffe dass man die Förderung trotzdem abziehen kann von der Berechnung der anschaffungsnahen Herstellungskosten wenn man zumindest die schriftliche Zusage der Förderung nachweisen kann?