Weiterverkauf einer Neubauwohnung - Gewährleistungsausschluss möglich?
Nun stellt sich mir die Frage ob ich mich bei der 5jährigen Gewährleistungpflicht notariell ausklinken kann indem sich der Käufer direkt an den Bauträger wenden soll im Falle des Falles oder stecke ich dazwischen fest und hafte falls der Bauträger die Kosten abweist. ... Bin ich nun verpflichtet diesen subjektiven negativen Eindruck einem Käufer mitzuteilen oder ist das dann später evtl. ein versteckter Mangel der mit Gutachten geklärt werden muß?