der Sachverhalt: Am 18.03.2005 verkaufte ich einen 10Jahre alten Klein-Gebrauchtwagen den ich für VB 1200EUR in einer Zeitungsannonce anbot. Ein Interessent kaufte nach eingehender Besichtigung ( auch flüchtiger Prüfung der Klimaanlage )das Fahrzeug für 930EUR. Jetzt möchte er wegen defekter Klimaanlage 150EUR Schadensersatz. Nach seiner Aussage sei ich gezwungen einen Schadensersatzes zu zahlen, oder bei Nichtzahlung solle ich das Fahrzeug zurücknehmen incl. aller ihm entstandenen Kosten.
Das Fahrzeug wurde zwei Mal von ihm und bei der Abholung mit einer zweiten Person untersucht.
Weiterhin wurde von mir eheblich in das Fahrzeug investiert, so daß ich bei Zahlung des Schadensersatzes Geld drauf lege.
Im Kaufvertrag ist extra darauf hingewiesen, das keine Schadensersatzansprüche gestellt werden können, da es sich um einen Privatverkauf handelt.
Im Voraus vielen Dank.
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Wenn Sie das Auto tatsächlich als Privatmann verkauft haben und den Käufer auch nicht arglistig über den Zustand der Klimaanlage getäuscht haben (etwa indem Sie erklärt haben, das Auto sei mangelfrei, obwohl Sie von dem Defekt der Klimaanlage Kenntnis hatten), dann ist der Gewährleistungsausschluss in Ihrem Kaufvertrag wirksam. Der Käufer kann dann keine Gewährleistungsansprüche hinsichtlich der Klimaanlage geltend machen.
Ich hoffe, Ihnen mit dieser Antwort weitergeholfen zu haben. Für Rückfragen stehe ich selbstverständlich zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Jana Laurentius
(Rechtsanwältin)