Nutzungsentschädigung im notariellen Kaufvertrag
Folgender Fall: ich habe meine frühere ETW verkauft. Aus verschiedenen Gründen konnte nicht zum vereinbarten Termin ausgezogen werden. Beim Abschluss des notariellen Kaufvertrags wurde dies schon berücksichtigt und in § 6 heißt es, dass im Falle einer verspäteten Übergabe anteilig eine Nutzungsentschädigung von 1 100,-- Euro zu zahlen sei.