Aufteilung der bescheinigten Denkmal AFA nach §7 auf die WEG-Wie?
beantwortet von
Rechtsanwältin Isabelle Wachter / Offenbach
Für die Wirtschaftlichkeit des Objektes ist es für die Eigentümer entscheidend, wie hoch dieser Sanierkostenanteil aufgrund der steuerlichen Abseztbarkeit ausfällt. Nun stellt sich die Frage wie dieser für das Objekt bescheinigte Sanierungsanteil auf die einzelnen Eigentümer aufgreteilt werden kann. ... Die Bauträgerverträge sind mir bekannt und bescheinigen jedem Eigentümer sowie auch den beiden Eigentümer der Dachgeschosswohnungen, dass der Sanierungskostenanteil (in € angegeben) umgerechnet bei ca. 60% des Kaupreises liegt.