Versorgungsausgleich / Rentenzahlung
beantwortet von
Rechtsanwältin Britta Möhlenbrock / Norderstedt
Die Ehefrau konnte Zeiten für Schule und fünf Jahre Studium geltend machen. ... Dies ist jedoch dann nicht erfüllt, zählt man 21 Jahre aus er Ehe, in denen einbezahlt wurde und 9 Jahre aus Studium und Schule zusammen.