Deutsche Staatsbürgerin von mir schwanger - Familienzusammenführung?
vom 11.1.2014
41 €
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beantwortet von
Rechtsanwältin Isabelle Wachter / Offenbach
Ich möchte nun einerseits das Sorgerecht für meine leibliche Tochter Asma erhalten und andererseits möchte ich, dass mein Kind Asma meinen Nachnamen führt. ... Daraufhin möchte ich sofort das Sorgerecht für meine Tochter Asma und den geänderten Nachnamen für mein Kind beantragen. ... Die Angelegenheit ist sehr schwierig für mich, da ich nun u.a. kein Geld für meinen Unterhalt verdienen kann.