Sehr geehrte Fragestellerin,
auf Grund des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes und insbesondere unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes beantworte ich Ihre Frage zusammenfassend wie folgt:
Die Aussage Ihres Ex-Mannes, dass bei gemeinsamem Sorgerecht jedem die gleiche Zeit mit dem Kind zustehen muss, ist so nicht korrekt.
Beide Elternteile haben das Recht auf den Umgang mit ihrem Kind. Wie dies geregelt wird, ist den Parteien überlassen oder wird vom Gericht geregelt.
Grundsätzlich müssen Sie jedoch die geschlossene Vereinbarung beachten.
Die Änderung einer bestehenden Umgangsregelung wird durch das Gericht nicht leichtfertig ausgesprochen. Eine solche Änderung erfolgt nur dann, wenn es dem Kindeswohl entspricht.
Dies müssten Sie begründen, wenn Sie vor Gericht eine neue Umgangsregelung anstreben. Die Erfolgsaussichten diesbezüglich können nicht abgeschätzt werden.
Zwar ist ein nur vierzehntägiges Umgangsrecht am Wochenende eher die Regel als die bei Ihnen getroffene Regelung, letztere wird aber auch ihre Gründe gehabt haben.
Diese Gründe müssten sich nun geändert haben.
Eine weitere Möglichkeit wäre, eine Regelung für Ausnahmefälle zu treffen bzw. durch das Gericht treffen zu lassen, damit gelegentliche gemeinsame Wochenendausflüge oder aber auch Urlaube möglich gemacht werden könnten. Nach dem starren Wortlaut Ihrer Regelung ist dies ja bisher nicht möglich.
Da Ihre Tochter auch gerne ein Wochenende mit Ihnen verbringen würde, sollten Sie nochmals versuchen, eine einvernehmliche Lösung zu finden, gerade im Interesse Ihrer Tochter.
Ich hoffe, dass meine Antworten für Sie hilfreich gewesen sind und darf zusätzlich auf die kostenfreie Nachfragefunktion verweisen. Gerne stehe ich Ihnen auch für die weitere Wahrnehmung Ihrer Interessen zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Florian Müller
(Rechtsanwalt)
Diese Antwort ist vom 23.07.2008 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Vielen Dank für Ihre Antwort - leider ist diese für mich noch recht unbefriedigend.
Eines bleibt noch zu erwähnen : die Scheidungsvereinbarung wurde bei der Anwältin meines Ex-Mannes geschlossen und beim Gericht protokolliert.
Meine Lebensumstände haben sich tatsächlich geändert. Früher arbeitete ich zum Teil noch am Wochenende, inzwischen schon lange nicht mehr.
Mein Ex-Mann hat keinen festen Job und jongliert sich so durchs Leben. Ich habe seit 8 Jahren ein festes Angestelltenverhältnis bei einer Bank, einen neuen Partner, ein sehr geregeltes Leben.
Ich muss doch auch ein Recht auf das Wochenende haben, oder nicht ?
Danke nochmal für Ihre Mühe !
Sehr geehrte Fragestellerin,
da sich die Umstände, nach Ihrer jetzigen Darstellung, stark zu den Umständen zum Zeitpunkt des Abschlusses der Vereinbarung geändert haben, bestehen gute Chancen eine Änderung der Umgangsregelung zu erzielen.
Wenn Sie nun unter der Woche weniger Zeit für Ihre Tochter haben als früher, dann werden Regelungen bezüglich einiger Wochenenden dem Wohl des Kindes entsprechen und Ihrem Ex-Mann wird es aufgrund seines Lebens zumutbar sein, Änderungen bezüglich des Umgangs zu „erdulden“.
Ich rate Ihnen an, sich an einen Anwalt zu wenden und die Forderung zunächst nochmals gegenüber Ihrem Ex-Mann bzw. dessen Anwältin zu erklären.
Sollte dies keinen Erfolg haben, dann müssten Sie den gerichtlichen Weg für eine Abänderung bestreiten.
Mit freundlichen Grüßen
Florian Müller
(Rechtsanwalt)