Eigentumswohnungskauf - was tun bei wertmindernder Bepflanzung?
vom 29.3.2009
50 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Karlheinz Roth / Holm
Ich habe eine Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus in Dresden direkt Immobilienunternehmen erworben, ohne Makler (Neubau). ... Aussenanlagen sowie auf den Verkauftsprospekten der Wohnung waren an dieser Stelle keine neuen Bäume vorgesehen. - im Kaufvertrag steht folgendes: ''''''''''''''''Das Bauvorhaben wird entsprechend der Projektdarstellung erstellt, vorbehaltlich behördlicher Änderungsauflagen oder etwaiger sonstiger notwendiger Änderungen in der Plaung bzw. der Bauausführung, welche keine Wertminderung bedeuten, bleiben vorbehalten'''''''''''''''' Auf Nachfrage/ Protest beim Bauträger nachdem wir von der Bepflanzung erfuhren erhielten wir folgende Information - er beruft sich auf behördliche Vorgaben, an denen er nichts tun kann: "Bezüglich des Außenanlagenplanes sowie der Ersatzpflanzung überlassen wir Ihnen den genehmigten Plan woraus hervorgeht, dass auf der Ecke die Bäume 6 und 8 bepflanzt werden müssen.