Eigene Kündigung zum Ende der Elternzeit
beantwortet von
Rechtsanwalt Guido Matthes / Ennepetal
Arbeitsvertrag hat Sie eine Kündigungsfrist von 6 Monaten, welche ja bereits verstrichen ist. Da sie das Arbeitsverhältnis aus verschiedenen Gründen nicht fortsetzen kann ist geplant, den Arbeitsvertrag mit einer Frist von 3 Monaten lt. § 19 BErzGG zum Ende der Elternzeit zu kündigen. ... Arbeitsvertrag eigentlich länger ist oder sind hier Probleme zu erwarten?