Freier Mitarbeiter Status oder zwingend Handelsvertreter?
vom 6.1.2012
55 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Jan Wilking / Oldenburg
Im Erfolgsfall (hier: Projektauftrag) wird der freie Mitarbeiter nicht selbst oder für mich einen Vertrag abschließen können, sondern dies wird grundsätzlich nur über mich selbst erfolgen, d.h. ich bestätige den Auftrag an den Kunden und lasse mir diesen rückbestätigen. ... Nun meine Frage: Ist es möglich, in diesem Kontext einen Vertrag über Freie Mitarbeit (wie z.B. diesen von der IHK Frankfurt am Main: http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/mustervertrag/freie_mitarbeiter/) zu schließen oder ist in dem Moment, in dem eine Verkaufstätigkeit übernommen wird, immer zwingend ein Handelsvertreterverhältnis begründet?