neuer Arbeitsvertrag nach Firmenübernahme / Entgeltkürzung/ Ort der Tätigkeit
Außerdem steht in dem neuen Vertrag: Die Y-GmbH behält sich vor, den Arbeitnehmer an einem anderen Ort oder bei Tochtergesellschaften zu beschäftigen. ... Nun meine Fragen: 1) Welche Möglichkeiten habe ich, wenn die Y-GmbH auf den Vertrag besteht, ich aber nicht einwillige? 2) Ist die oben erläuterte Engeltkürzung eine einseitige Entgeltkürzung, bei der nur eine Änderungskündigung bei Nichtunterzeichnung des Vertrages infrage kommt?