Rückbaupflicht nach Kündigung
vom 26.10.2020
für 60 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Mack / Frankfurt am Main
Er würde gerne diese Sachen an einen potentiellen Nachmieter verkaufen, jedoch wurde bisher kein Nachmieter gefunden. Es sei gesagt, dass im Mietvertrag steht, dass „etwaige Werterhöhungen der Mieträume angemessen vergütet werden, es sei denn, es handelt sich um bauliche Veränderungen, die bei Vertragsende wieder rückgängig gemacht werden".