Werte Damen u. Herren Anwälte, für die fachliche Einschätzung zu meiner Frage teile ich Ihnen folgenden Ausgangspunkt mit: zu meiner Person: geheiratet Aug.02, getrennt lebend Nov.04, geschieden Dez.06, deutscher Staatsbürger, durch Arbeitsplatzwechsel nach Österreich verzogen, Exgattin: ungarische Staatsbürgerin, wohnhaft derzeit in Süddeutschland unsere Tochter: 5 Jahre alt, lebt bei Mutter, deutsche Staatsbürgerin, allgemeines: Sorgerecht gerichtlich beiden Elternteilen zu gesprochen, Unterhalt geregelt und wird von mir pünklich bezahlt, Umgang findet derzeit von mindestens zweimal pro Quartal eine Woche statt, in den Sommerferien zwei Wochen. ... Eine Zustimmung von mir wird nicht als notwendig erachtet (wo kein Kläger, da kein Richter).