Sehr geehrter Fragesteller,
wenn beide Elternteile das gemeinsame Sorgerecht haben, dann umfasst das auch das (gemeinsame) Aufenthaltsbestimmungsrecht und sie müssen sich über eine solch gravierende Maßnahme wie einen Umzug ins Ausland einigen. Wenn keine Einigung zustande kommt, dann kann ein Elternteil beim Familiengericht beantragen, dass ihm die Entscheidung über diese Frage nach § 1628 BGB
übertragen wird. Das Gericht entscheidet dann nicht selbst über den Inhalt der Frage (in Ihrem Fall also den Umzug) sondern überträgt die Entscheidung einem Elternteil. In einem solchen Verfahren können Sie alle Argumente vorbringen, die einem Umzug entgegenstehen.
Soweit die Rechtslage.
Aus den Erfahrungen der Praxis würde ich Ihnen allerdings nicht raten, es soweit kommen zu lassen, denn ungeachtet dieser Rechtslage kommt es nur sehr selten vor, dass sich ein Elternteil (vor allem die Mutter) an diese Regelung hält und rechtzeitig die gerichtliche Entscheidung beantragt.
Meist schafft die Mutter einfach vollendete Tatsachen und zieht mit dem Kind einfach um und die Väter fügen sich dann zähneknirschend in dieses Schicksal. Es dürfte auch ungleich schwieriger sein, eine Änderung nachträglich zu erreichen, wenn Mutter und Kind erst einmal in Ungarn wohnen.
Deshalb empfehle ich Ihnen bereits jetzt, diesen Antrag nach § 1628 BGB
zu stellen. Nur durch rechtzeitiges Tätigwerden können Sie möglicherweise den Umzug verhindern.
Mit freundlichen Grüßen
Karin Plewe
Rechtsanwältin
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Antwort
vonRechtsanwältin Karin Plewe
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Fachanwältin für Familienrecht, Fachanwältin für Erbrecht
Vielen Dank Frau Plewe,
im Zusammenhang Ihrer Einschätzung erlaube ich mir eine Nachfrage.
So wie die Praxis von Ihnen genannt wird, wird es wohl mich auch treffen. Jetzt hätte ich aber noch die Möglichkeit, mit meiner Exfrau eine Einigung zu treffen. Wie sollte diese anhaltsmäßig im Bezug auf die nicht gewünschte sprachliche Entfremdung aussehen.
Vielen Dank und schöne Grüsse nach Konstanz
(wurde von Richter Thöbbens geschieden)
Sehr geehrter Fragesteller,
was die sprachliche Seite betrifft, können Sie wohl nur versuchen, möglichst viel Kontakt zu dem Kind zu halten und möglichst viele Besuche herauszuhandeln. Vielleicht gibt es in Ungarn eine deutsche Schule, so dass das Kind einen Bezug zu Deutschland erhalten kann. Häufige Telefonate, also das Aushandeln einer telefonischen Erreichbarkeit der Kindesmutter bzw. des Kindes sowie Briefwechsel mit dem Kind, sobald es lesen und schreiben kann, könnten ebenfalls helfen.
Jedenfalls die Ferienkontakte sollten so weit als möglich ausgedehnt und die Termine im Vorfeld schriftlich festgehalten werden. Wenn das Kind bereits jetzt mehrfach eine ganze Woche bei Ihnen ist, dann sollte das auch künftig so ausgehandelt werden.
Ich wünsche Ihnen viel Glück und stehe Ihnen gerne auch für weitere Beratung/Vertretung im Rahmen einer Mandatserteilung zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Karin Plewe
Rechtsanwältin