Mietaufhebungsvertrag oder Kündigung wegen Eigenbedarf
beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Bohle / Oldenburg
Wegen des bestehenden Interessenkonfliktes haben wir uns etwas mit der Thematik „Kündigung wegen Eigenbedarf“ auseinandergesetzt und wir wollen uns vergewissern, dass wir in unseren Annahmen richtig liegen: Wir könnten eine Kündigung wegen Eigenbedarf erst dann aussprechen, solange wir ins Grundbuch eingetragen sind. ... Was wäre in letzter Konsequenz für uns als Käufer die bessere/sichere Alternative – Mietaufhebungsvertrag oder Kündigung mit einem zeitlichen Aufschub bei der Kündigungsfrist?