Ich habe wegen eines massiven Zerwürfnisses mit meinem Gesellschafter mein Amt als Geschäftsführer mit sofortiger Wirkung schriftlich niedergelegt und mit selben Schreiben den Gesellschafter aufgefordert, unverzüglich meine Austragung aus dem Handelsregister zu veranlassen. Ich hatte auf anwaltlichen Rat hin mit sofortiger Wirkung niedergelegt, da die Niederlegung "zum Zeitpunkt der Austragung" wegen der Bearbeitungszeiten des Registergerichts, in der Vergangenheit durchaus 4 Wochen und mehr, dazu geführt hätte, dass ich Aufforderungen der Gesellschafter ggf. kurzfristig hätte nachkommen müssen, die ich für nicht verantwortlich hielt. Gleichzeitig habe ich meinen GF-Vertrag aus wichtigem Grund mit kurzer Auslauffrist gekündigt.