Auch steht in den AGB''''s der Bank folgendes: 9. ... Ihre grobe Fahrlässigkeit kann insbesondere dann vorliegen, wenn Sie uns den Verlust oder den Diebstahl der Karte oder die missbräuchliche Verfügung schuldhaft nicht unverzüglich mitgeteilt haben, nachdem Sie hiervon Kenntnis erlangt haben, die persönliche Geheimzahl oder das vereinbarte Wissenselement für Online-Bezahlvorgänge auf der Karte vermerkt oder zusammen mit der Karte verwahrt wurde (z.B. im Originalbrief, in dem sie Ihnen mitgeteilt wurde), oder die persönliche Geheimzahl oder das vereinbarte Wissenselement für Online- Bezahlvorgänge einer anderen Person mitgeteilt und der Missbrauch dadurch verursacht wurde. ... Sobald Sie den Verlust oder Diebstahl der Kreditkarte, die missbräuchliche Verwendung oder eine sonstige nicht autorisierte Nutzung von Kreditkarten oder PIN oder sonstiger für Online-Bezahlvorgänge vereinbarter Authentifizierungselemente uns gegenüber angezeigt haben, übernehmen wir alle danach durch nicht autorisierte Zahlungsvorgänge entstehenden Schäden.