Softwareentwicklung ohne Pflichtenheft, Unstimmigkeiten
beantwortet von
Rechtsanwalt Reinhard Otto / Bielefeld
Nach meiner Auffassung, hat die Softwareentwicklung nichts mit den anderen Leistungen zu tun. ... Welche Ansprüche könnten vorliegen? Sollte zu diesem Zeitpunkt eine umfangreichere Beratung durch einen Anwalt vor Ort in Anspruch genommen werden?