hier der Vertrag (anonymisiert): UR.Nr. für 2014 Kaufvertrag mit Auflassung HO/HO Verhandelt zu XXXX am Vor dem unterzeichnenden XXXXX Notar mit dem Amtssitz in XXXXX erschien: XXXXXX, geboren am XXXXX in ***, wohnhaft XXXXXX, deutscher Staatsangehöriger, nach eigenen Angaben nicht verheiratet, hier handelnd von den Beschränkungen des <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/181.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 181 BGB: Insichgeschäft">§ 181 BGB</a> befreit a) für sich im eigenen Namen, - nachstehend Käufer genannt -, b) als Vertreter ohne Vertretungsmacht – Genehmigung in grundbuchmäßiger Form jeweils vorbehaltend für die Verkäufer ba) Herrn XXXXXX, wohnhaft XXXXXX, bb) dessen geschiedene Ehefrau,XXXXX geborene XXXXX, geboren am XXXXXX, wohnhaft *** in ***, - nachstehend Verkäufer genannt -, Der Erschienene wies sich aus durch Vorlage ihres Bundespersonalausweises. ... Juli 2014 - der sofortigen Zwangsvollstreckung aus dieser Urkunde und ermächtigt den Notar, vollstreckbare Ausfertigung ohne weitere Nachweise sofort zu erteilen. 7) Der Verkäufer ist berechtigt, ohne Fristsetzung einseitig von diesem Kaufvertrag zurückzutreten, wenn der Käufer den Kaufpreis ganz oder teilweise nicht spätestens binnen 30 Kalendertagen seit Eintritt der Fälligkeit gezahlt hat.