Gilt für mich die Klausel des unbefristeten Vertrags (somit 3 Monate Kündigungsfrist, Kündigung zum
vom 23.4.2011
45 €
Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
beantwortet von
Rechtsanwalt Peter Eichhorn / Pirna
(oder 31.07) kündigen und je nach Kündigungsfrist 3 Monate oder 4 Wochen zum 01.06. oder 01.08 meine neue Arbeitsstelle antreten. ... Einer stillschweigenden Vertragsverlängerung gemäß §625 BGB wird durch den Arbeitgeber widersprochen. ... Meine Frage: Gilt für mich die Klausel des unbefristeten Vertrags (somit 3 Monate Kündigungsfrist, Kündigung zum 31.07, frühestmöglicher Arbeitsbeginn 01.08) oder falle ich auf die BGB Frist zurück und kann schon am 01.06. (4 Wochen Kündigungsfrist da Betriebszugehörigkeit unter 2 Jahre, Kündigung zum 31.05) meine neue Arbeitsstelle antreten?