Kündigung Gemeinschaftsbetrieb
vom 7.7.2020
für 60 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Johannes Kromer / Neckartenzlingen
Verpflechtung der Firmen: - Gemeinsame Ressourcen wir Laptop, Telefon, Arbeitsmaterialien - Gemeinsame Personalbuchhaltung - Gemeinsame Ansprachen, Events, Weihnachtsfeiern - Die Inhaber nutzen Mailadressen bzw. die Domains "***@beispiel.de" aller Firmen unabhängig von Leitung oder nicht da sie die Inhaber sind und wichtige Entscheidungen über Sie liefen Hintergrund: Mir und meinem Kollegen im IT wurde gesagt das kein Geld vorhanden sei, um uns weiterzubeschäftigen, innerhalb der Firmen.