Sehr geehrter Ratsuchender,
Ihre Fragen beantworte ich Ihnen im Rahmen einer Erstberatung unter Berücksichtigung Ihrer Schilderung und des gewählten Einsatzes gerne wie folgt.
Vorneweg:
Der Vorgang mit der ersten Buchungsanfrage - bei flug24.de - hat mit der Frage, ob die Kosten der Stornierung der ersten von zwei Buchungen bei fluege.de zu bezahlen sind, nichts zu tun.
Die Rolle von billigfluege.de ergibt sich aus deren AGB. In diesen heißt es:
"I. Vermittlungsauftrag
1.
Durch das Ausfüllen der vorgegebene Informationsfelder und dem Abschluss des Buchungsvorgangs beauftragen Sie Billigfluege verbindlich eine Leistung, die von einem Dritten Leistungserbringer erbracht wird, zu besorgen. Bitte beachten Sie, dass Sie die vorgegebenen Informationsfelder (insbesondere E-Mailadresse, Name) sorgfältig ausfüllen, da es anderenfalls zu Fehlern im Rahmen des Vermittlungsverhältnisses und/oder bei der vermittelten Leistung kommen kann, für welche Sie sodann verantwortlich sind.
2.
Die Verpflichtung von Billigfluege beschränkt sich ausschließlich auf Vermittlungsleistungen. Billigfluege hat insoweit nur den Status eines Reisebüros. Die ordnungsgemäße Erfüllung und/oder Durchführung der vermittelten Leistung als solche gehört nicht zu den Vertragspflichten.
3.
Sofern im Rahmen des Buchungsvorgangs die Möglichkeit besteht, Sonderwünsche anzugeben, sind diese stets unverbindlich. Die Billigfluege übernimmt keine Gewähr, dass der jeweilige Leistungserbringer diesen unverbindlichen Sonderwünschen entspricht"
Weiter heißt es:
"II. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Leistungserbringer
Jede Buchung, die Sie über die Website von Billigfluege vornehmen, stellt ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages mit dem jeweiligen Leistungserbringer dar. Kommt ein Vertrag mit dem jeweiligen Leistungserbringer zustande, gelten für diesen Vertrag die AGB des Leistungserbringers. Hierin können bspw. Haftung, Stornierung, Umbuchung, Rückzahlung, Zahlungsbedingungen sowie weitere besondere Bedingungen geregelt sein. Die AGB des jeweiligen Leistungserbringers werden bei Auswahl der Leistungen angezeigt. Die Kenntnisnahme und Akzeptanz dieser AGB ist vor Abgabe der Buchungsanfrage durch den Nutzer zu bestätigen."
Von der Seite billigfluege.de ist in Ihrem Fall nach Ihren Angaben eine Weiterleitung auf fluege.de erfolgt. Somit gelten auch die AGB von fluege.de.
Über diese - die den gleichen Inhalt haben - werden dann die AGB des "Leistungserbringers" einbezogen. Hierbei handelt es sich um die Fluggesellschaft.
Entsprechend muss bei dieser in Erfahrung gebracht werden, welche Bedingungen und insbesondere Kosten die Fluggesellschaft für eine Stornierung vorsieht. In der Regel ist dies wiederum in deren AGB geregelt.
Die Fluggesellschaft teilen Sie nicht mit.
Richtig ist, dass billigfluege.de bzw. vorranging fluege.de (von fluege.de dürfte auch die Nachricht [3] stammen) zusätzliche Stornierungskosten erheben könnte. Dies ergibt sich aus VII. 3. der AGB. Der Verzicht ist eine echte Kulanzentscheidung.
Ich hoffe, Ihnen geholfen und einen ersten Überblick verschafft zu haben. Hierzu dient dieses Forum. Eine Einzelfalltätigkeit kann und will der Beitrag natürlich nicht ersetzen. Für eine ergänzende, konkrete Überprüfung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung (z.B. per Direktanfrage).
Sollte noch eine Unklarheit bestehen, können Sie selbstverständlich gerne auch von der kostenfreien Nachfragemöglichkeit Gebrauch machen.
Antwort
vonRechtsanwalt Christoph M. Huppertz
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E-Mail:
Rechtsanwalt Christoph M. Huppertz
(Ja, die AGB sind bekannt und die Fluggesellschaft wurde uns trotz Nachfrage nicht mitgeteilt. Auch nicht der Zeitpunkt der Buchung bei der Fluggesellschaft durch fluege.de.)
Eventuell habe ich meine Frage etwas ungünstig gestellt. Deshalb die Nachfrage: Ich vermute, dass fluege.de erst nach Stornierung des Fluges durch meine Frau diesen erst gebucht hat (daher die Zeitangabe in meiner Darstellung). Wäre in diesem Fall meine Frau überhaupt verpflichtet, die entstandenen Kosten zu tragen, und schützt hier nicht im Besonderen das Fernabsatzgesetz? Habe ich ein Recht, von fluege.de zu erfahren, wann genau bei welcher Fluggesellschaft gebucht wurde, um das herauszufinden?
Darauf zielte meine Frage ab.
Sehr geehrter Ratsuchender,
Ihre Nachfragen beantworte ich Ihnen gerne wie folgt:
Der genaue Zeitpunkt der Buchung von fluege.de bei der Airline ist nicht entscheidend. Der entscheidende Punkt ist die Absendung der Buchung durch den Kunden bei fluege.de.
Das bedeutet nämlich die Regelung in den AGB
"Jede Buchung, die Sie über die Website von Billigfluege vornehmen, stellt ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages mit dem jeweiligen Leistungserbringer dar" (s.o.).
Hiernach ist nur eine Stornierung möglich, verbunden mit Kosten. Im Übrigen kann der Zeitpunkt der Buchung selbst denknotwendig nur vor dem der Bestätigung gelegen haben.
Ein Widerrufsrecht besteht nicht, obwohl es sich um ein technisch gesehen um ein Fernabsatzgeschäft handelt.
Die Vorschriften über Fernabsatzverträge finden keine Anwendung auf Verträge über die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Unterbringung, Beförderung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie Freizeitgestaltung, wenn sich der Unternehmer bei Vertragsschluss verpflichtet, die Dienstleistungen zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums zu erbringen, § 312b Abs. 3 Nr. 6 BGB
.
Dieser Ausschlussgrund - Vertrag über Beförderung - ist vorliegend einschlägig.
Dass die Fluggesellschaft/Airline nicht bekannt sein soll, kann ich nicht nachvollziehen. Diese wird auf fluege.de schon bei den Ergebnissen, also vor der Auswahl/Buchung angezeigt.
Ggf. können Sie die Buchung mit dem Buchungscode und damit auch die Fluggesellschaft jetzt noch auf fluege.de nachvollziehen.
Zudem schreiben Sie selbst, eine "Rechnung des stornierten Fluges" erhalten zu haben.
Nochmals: Eine Einzelfallbearbeitung kann und soll hier nicht ersetzt werden. Nach Ihrer Schilderung müsste es min. 2 Nachrichten/E-Mails von fluege.de im Zusammenhang mit der stornierten Buchung geben, ggf. mit Anlage (Rechnung). Für eine konkrete Bearbeitung müssten diese vollständig bekannt sein. Gerne stehe ich für weitere Unterstützung zur Verfügung.
Mit freundlichem Gruß
-Huppertz-
Rechtsanwalt
Wilhelmstraße 9
52070 Aachen
0241/505592
www.anwalt-huppertz.de