Sehr geehrte Damen und Herren, im Zug eines beruflichen Wechsels in eine GmbH in Deutschland wurde mir als künftig leitender Angestellter ein Arbeitsvertrag mit sinngemäß folgender Formulierung vorgeschlagen: - Dienstverhältnis auf unbestimmte Zeit - es kann von beiden Seiten mit einer Frist von 6 Monaten zum Halbjahr gekündigt werden Mir ist bereits bekannt, daß für leitende Angestellte das Kündigungsschutzgesetz gilt, jedoch mit gewissen Einschränkungen und daß eine gerichtliche Klärung in der Regel auf eine Abfindung (also nicht Weiterbeschäfigung) hinausläuft. Insofern bitte ich im wesentlichen um eine kurze Stellungnahme zu zwei Aspekten: 1. ob es in Arbeitsverträgen für leitenden Angestellten üblich ist, dem Unternehmen explizit ein Kündigungsrecht einzuräumen 2. ob, eine solche Vereinbarung die Anwendung des KSchG, insbes. §§ 9, 10 und 14, beinflußen und für mich damit negative Auswirkungen haben könnte Da mir (zunächst) eine kurze Antwort ohne weitreichende Begründung genügt, hoffe ich, daß das Gebot von 40 Euro angemessen ist. Vielen Dank im Voraus für Ihre Bemühungen.