Mein Plan ist in den nächsten Monaten aus privaten Gründen meinen Wohnsitz nach Singapur zu verlegen. ... Hier die Kernfakten zu meiner Lage: - Privat: ~ 55 T€ zu versteuerndes Einkommen in ''''17 & ''''18 (aus GF-Gehalt aus GmbH) - GmbH: ~ 80 T€ zu versteuernden Gewinn in ''''17 & ''''18 (bei 4,5 fachen Hebesatz) - GmbH besteht seit 2011, erwirtschaftet aber erst seit 2017 Gewinne - GmbH hat im Kern zwei größere Beratungskunden, die 90 % vom Umsatz erwirtschaften - GmbH hat keine großen Assets, sondern nur „Kleinkram" (Laptop, Smartphone, Domain, Logo…) - Gewinne nach Steuern aus ''''17 & ''''18 (ca. 70 T€) sind bisher nicht offiziell ausgeschüttet an mich als Person, jedoch habe ich ein Darlehen als Gesellschafter über 30 T€, das mit den Gewinnen abgesichert ist - Stammeinlage ist mit 12,5 T€ hälftig eingezahlt Nach meinem aktuellen Kenntnisstand würde bei einer Wohnsitz-Verlagerung meine GmbH ohne besondere Maßnahmen nach einem sehr einfachen Verfahren (13facher Gewinn) geschätzt und versteuert werden. ... Hier stellt sich mir jedoch die Frage, ob diese Firma die ich aus „privatem Geld" gründe, dann auch unter die Wegzugsbesteuerung fällt, wenn ich erst später meinen offiziellen Wohnsitz verlagere.