Nun gibt es in solchen Prepaid Verträgen verschiedene Leistungen unterschiedlicher Preisgestaltung, für welche nach Nutzung der jeweilig vereinbarte Preis dem Guthaben abgezogen wird. ... Da ich derzeit auf die schnelle per google keine sinnvollen Antworten erhalten kann, hier nun meine Fragen: 1)Wie verhält sich ein solches Vertragsverhältnis im allgemeinen? ... Schlichtweg kann ich dies nicht eindeutig zuordnen. 3) Damit zur Kernfrage: Wenn ich für eine undefinierte Anzahl unbestimmter Dienstleistungen (das ist es ja bei der Zahlung an die Telekom, da ich ja noch nicht wissen kann, wie viele Einheiten der unterschiedlichen Leistungen ich wann in Anspruch nehmen werde, lediglich die unterschiedlichen Preise für eine Einheit X sind definiert) eine Summe vorab an den Dienstleister zahle, müsste es da doch tatsächlich irgendwo eine Regelung geben, die diesen dazu verpflichtet eine Rechenschaft darüber abzulegen, was er mit diesem Geld getan hat?