Der Leasinggeber trägt das Restwertrisiko und daher darf er bei einer Kündigung des Leasingvertrags bezüglich eines Schadensersatz (Schadensersatz ist hier der Schaden der entstanden ist durch vorzeitige außerordentliche Kündigung) nur das bekommen, was ihm laut Leasingvertrag zusteht, nämlich das Gesamtleasingentgelt (alle Leasingraten in Summe - die bereits bezahlten Leasingraten). ... Wenn der Vertrag vorzeitig aufgehoben wird, verlieren sie den Schutz. ... Inwiefern tangiert es also meinen Vertrag (und die vorzeitige Kündigung), der kein Restwertrisiko beinhaltet, dass der Leasinggeber eine Versicherung abgeschlossen hat, um sein Restwertrisiko auf eine Versicherung umzuwälzen?