Frage zur Ladung / persönliches Erscheinen
vom 9.9.2013
35 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Robert Weber / Berlin
(Vollkasko) meinen Schaden bereits regulierte und ich die Aussicht auf einen Prozessausgang zu meinen Gunsten (in erster Linie wohl zu Gunsten meiner ehemaligen Kfz-Vers.) als eher gering einschätze und zudem meiner Meinung nach nichts mehr zur weiteren Sachaufklärung getan werden kann, würde ich gerne eine Möglichkeit finden, dem Prozess fernbleiben zu können. Meine Fragen: a) Welche Möglichkeiten gäbe es, um eine Abladung zu erwirken (Anwalt bevollmächtigen, Erklärung der Zeugnisverweigerung § 386 ZPO)?