Sehr geehrter Ratsuchender,
eine Garantie ist eine zusätzliche Sicherheit, die aber ausdrücklich vereinbart worden sein muss. Auch müssten Garantiebedingungen, wenn es solche gibt, eingehalten sein.
Bei den Lackabplatzungen wegen Steinschlag kommt eigentlich keine Reparatur in Betracht.
Aber nach Ihrer Schilderung gibt es die Zusage, dass ALLE Schäden beseitigt werden.
Und diese Zusage ist bindend. Davon kann die Gegenseite sich nicht einseitig lösen.
Fazit:
Sie haben einen Anspruch aufgrund der Zusage. Gehen Sie somit wie folgt vor:
Fordern Sie die Erbringung der Reparatur binnen 14 Tagen. Erfolgt die Reparatur nicht, sollten Sie einen Rechtsanwalt beauftragen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Antwort
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