Studienvisum dann Aufenthaltstitelantrag gemäß § 21, Geht ohne Ausreise?
beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Mack / Frankfurt am Main
Guten Tag, ich habe ein Visum für 90 Tage als Student, was ich nach meiner Einreise nach Deutschland in Aufenthaltstitel(§16 Studium)durch Aufenthaltstitelantrag umwandeln kann. ... oder muss ich erst den Aufenthaltstitel als Student antragen (§ 16 AufenthG) wegen des Visums für Studium und erst danach einen Antrag auf Aufenthaltstiteländerung? ... Ich bitte den Befragten darum, eine Ausländerbehörde kurz anzurufen und die Sache konkret aufklären zu lassen.