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Einreisesperre AZR, SIS

27. Januar 2015 03:55 |
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Ausländerrecht


Beantwortet von

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich komme aus China und war Studentin in Deutschland. Jetzt habe ich einige ausländerrechtliche Fragen:

Im Oktober 2012 hatte Der Ausländerbehörde mich aufgefordert, bis zum 20 November 2012 die BRD zu verlassen, weil mein Visum für Studium abgelaufen ist. (Das Studium in Deutschland habe ich leider nicht geschaffen.) Dagegen habe zuerst ich Widerspruch eingelegt, aber am Anfang Januar 2013 habe ich den wieder zurückgenommen. Im Anschließenden habe ich beim Ausländerbehörde unterschrieben, dass ich bis zum 31. Januar 2013 die BRD verlassen werden. Allerdings wurde ich aufgrund der Tatsache, dass ich seit längere Zeit schwere Depression habe, Ende Januar 2013 von meinem Arzt noch einmal in die Klinik Klingenmünster eingeliefert wurde. Deshalb konnte ich nicht bis zum 31. Januar aus Deutschland ausreisen.
 
Der Ausländerbehörde weiß natürlich auch Bescheid, dass ich schwere Depression habe, wieder in der Klinik war und daher nicht ausreisen konnte. Als ich im Februar von der Klinik entlassen wurde, hatte mich der Ausländerbehörde aufgefordert, beim Gesundheitsamt untersuchen zu lassen, ob ich überhaupt reisefähig bin.
 
Die ersten zwei Termine hatte ich wegen der Wirkung von Medikamenten leider nicht eingehalten. Dann habe ich den dritten Termin am 28. März 2013 um 9 Uhr bekommen. Zwei Tage davor hatte ich mit dem zuständigen Mitarbeiter beim Ausländerbehörde, Herrn Stiltz, telefoniert. Er sagte zu mir, dass ich den letzten Termin einhalten muss und wenn das Ergebnis positiv ist, sollte ich in der kommenden Woche eine Buchungsbestätigung bei ihm vorlegen.
 
Was mich überrascht ist, dass am 28 März um 7 Uhr zwei Polizisten zu mir kamen und sagten, dass ich an dem Tag aus Deutschland ausreisen muss. Sie hatten mich dann zur Polizei gebracht. Ich habe sofort Herrn Stiltz angerufen und gefragt, was das bedeutet. Er antwortete mir, er verstehe das auch nicht, warum die Polizei zu mir kam.
 
Um 8 Uhr kamen zwei Mitarbeiter vom Ausländerbehörde und sagten, dass ich an dem Tag ausreisen muss und der Termin beim Gesundheitsamt schon abgesagt wurde, auch der Flugticket gebucht war. Ich sagte ihnen, ich wolle unbedingt mit Herrn Stiltz sprechen, da für mich alles nicht nachvollziehbar ist. Aber sie sagten, Herr Stiltz habe sie es beauftragt. Dies weist darauf hin, dass Herr Stiltz mich offenbar angelogen hat.
 
Um 11 Uhr kam der Arzt vom Gesundheitsamt und hatte mich untersucht. Das Ergebnis ist, dass ich reisefähig bin.
 
Um 13 Uhr wurde ich von der Polizei zum Flughafen Frankfurt gebracht. Bei der Bundespolizei hat mich der Ausländerbehörde angerufen und gesagt, wenn ich nun freiwillig aus Deutschland ausreise, werde überhaupt keine Einreisesperre gegen mich verhängt. Das habe ich akzeptiert. Und dann habe ich eine Grenzübertrittsbescheinigung und eine schriftliche Bestätigung vom Ausländerbehörde bekommen, die Du im Anhang findest.
 
Die Polizei hatte mich nur bis zum Flughafen Frankfurt gebracht, nach dem Telefonat mit dem Ausländerbehörde war ich ohne die Begleitung von Polizei alleine ausgereist.

Nachdem ich in Schanghai angekommen war, hatte ich den Ausländerbehörde Germersheim noch einmal angerufen. Der hat mich erneut bestätigt, dass ich jederzeit nach Deutschland zurückkommen darf. Es bestehe zwar keine Einreisesperre gegen mich , jedoch Einreisebedenken.


Vom deutschen Konsulat in Schanghai habe ich erfahren, dass im Ausländerzentralregister Einreisesperre gegen mich besteht. Das kann ich überhaupt nicht verstehen. Weder in Deutschland noch in China bin ich straffällig geworden!!

Nun meine Frage: Wie wird Einreisesperre im AZR und Einreisebedenken gelöscht ? Und hat der Ausländerbehörde Germersheim richtig getan?

27. Januar 2015 | 08:50

Antwort

von


(417)
Kurfürstendamm 167-168
10707 Berlin
Tel: 030 577 057 75
Web: https://www.kanzlei-grueneberg.de
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Wie wird Einreisesperre im AZR und Einreisebedenken gelöscht ? Und hat der Ausländerbehörde Germersheim richtig getan

Eine Einreisesperre wird gegen einen Ausländer, der ausgewiesen, zurückgeschoben oder abgeschoben worden ist, verhängt.

Nach Ihrer Darstellung sollte dies nicht der Fall gewesen sein. Von daher erscheint die Eintragung ohne Rechtsgrundlage erfolgt zu sein.

In Frage kommt daher ein Antrag auf Löschung der Eintragung, sowie, sollte die Einreisesperre wohl rechtsmäßig erfolgt sein, dann auf Befristung der Auswirkung der Sperre (Vgl. § 11 Abs. Abs. 1 S. 3 AufenthG ). Zuständig ist die Behörde, die die Eintragung verfügt hat.

Sollten Sie dabei Unterstützung benötigen, kontaktieren Sie mich.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Ernesto Grueneberg, LL.M.
Fachanwalt für Migrationsrecht

Rückfrage vom Fragesteller 28. Januar 2015 | 04:43

Sehr geehrter Herr Grüneberg,

vielen Dank für Ihre Antwort.

Ein Freund von mir war vor einigen Tagen beim Ausländerbehörde Germersheim und hat definitiv Antwort bekommen, dass es KEINE Einreisesperre gegen mich gibt. Aber es besteht immer noch Einreisebedenken. Dafür gibt es 2 Gründe:

1. ich hatte damals meine Ausreise verzögert durch Nichterscheinen beim Gesundheitsamt.

2. ich habe jetzt noch ständig beim Ausländeramt anrufen, was als ja eine Art Belästigung betrachtet wird.

Den zweiten Grund kann ich auf keinem Fall akzeptieren. Ich habe schon lange nicht mehr beim Ausländeramt Germersheim angerufen!!!


Im Januar 2014 hatte ich einen Antrag auf Besuchsvisum für Deutschland gestellt, aber es wurde abgelehnt mit dem Grund, dass ich den Ausländerbehörde durch ständige Anrufe belästigt und auch bedrohnt habe sowie Einreisesperre im Ausländerzentralregister des Bundesverwaltungsamt in Köhn besteht.


Deshalb mache mir jetzt große Sorge, wenn ich jetzt noch einmal ein Besuchsvisum beantragt, wirde es aus dem gleichen Grund abgelehnt!!


Sollte ich daher einen Antrag auf Löschung der Einreisesperre im AZR in Köln stellen? (Nach Ihrer Auffassung ist diese Eintragung eine Fehler, oder?)

Hat der Ausländerbehörde Germersheim auch richtig getan? Ich habe dort lange nicht mehr angerufen!! Was sollte ich machen, um das Einreisebedenken zu löschen?


Wird mein Antrag auf Besuchsvisum noch einmal abgelehnt, wenn ich jetzt den Antrag stelle?



Mit freundlichen Grüßen





Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 29. Januar 2015 | 13:58

Sollte ich daher einen Antrag auf Löschung der Einreisesperre im AZR in Köln stellen? (Nach Ihrer Auffassung ist diese Eintragung eine Fehler, oder?)


Sie haben wohl eben geschrieben, es besteht keine Einreisesperre, daher erübrigt sich die Antwort.

Hat der Ausländerbehörde Germersheim auch richtig getan? Ich habe dort lange nicht mehr angerufen!! Was sollte ich machen, um das Einreisebedenken zu löschen?

Das AZRG liefert m.E. keine Grundlage für eine solche Eintragung, weil Sie "mehrmals beim Ausländeramt anrufen". Etwaige Löschungsanträge müssen Sie bei der Stelle stellen, die die Eintragung veranlasst hat, also hier das Ausländeramt.

Wird mein Antrag auf Besuchsvisum noch einmal abgelehnt, wenn ich jetzt den Antrag stelle?

Höchstwahrscheinlich

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