Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Wie wird Einreisesperre im AZR und Einreisebedenken gelöscht ? Und hat der Ausländerbehörde Germersheim richtig getan
Eine Einreisesperre wird gegen einen Ausländer, der ausgewiesen, zurückgeschoben oder abgeschoben worden ist, verhängt.
Nach Ihrer Darstellung sollte dies nicht der Fall gewesen sein. Von daher erscheint die Eintragung ohne Rechtsgrundlage erfolgt zu sein.
In Frage kommt daher ein Antrag auf Löschung der Eintragung, sowie, sollte die Einreisesperre wohl rechtsmäßig erfolgt sein, dann auf Befristung der Auswirkung der Sperre (Vgl. § 11 Abs. Abs. 1 S. 3 AufenthG
). Zuständig ist die Behörde, die die Eintragung verfügt hat.
Sollten Sie dabei Unterstützung benötigen, kontaktieren Sie mich.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Ernesto Grueneberg, LL.M.
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Rechtsanwalt Ernesto Grueneberg, LL.M.
Fachanwalt für Migrationsrecht
Sehr geehrter Herr Grüneberg,
vielen Dank für Ihre Antwort.
Ein Freund von mir war vor einigen Tagen beim Ausländerbehörde Germersheim und hat definitiv Antwort bekommen, dass es KEINE Einreisesperre gegen mich gibt. Aber es besteht immer noch Einreisebedenken. Dafür gibt es 2 Gründe:
1. ich hatte damals meine Ausreise verzögert durch Nichterscheinen beim Gesundheitsamt.
2. ich habe jetzt noch ständig beim Ausländeramt anrufen, was als ja eine Art Belästigung betrachtet wird.
Den zweiten Grund kann ich auf keinem Fall akzeptieren. Ich habe schon lange nicht mehr beim Ausländeramt Germersheim angerufen!!!
Im Januar 2014 hatte ich einen Antrag auf Besuchsvisum für Deutschland gestellt, aber es wurde abgelehnt mit dem Grund, dass ich den Ausländerbehörde durch ständige Anrufe belästigt und auch bedrohnt habe sowie Einreisesperre im Ausländerzentralregister des Bundesverwaltungsamt in Köhn besteht.
Deshalb mache mir jetzt große Sorge, wenn ich jetzt noch einmal ein Besuchsvisum beantragt, wirde es aus dem gleichen Grund abgelehnt!!
Sollte ich daher einen Antrag auf Löschung der Einreisesperre im AZR in Köln stellen? (Nach Ihrer Auffassung ist diese Eintragung eine Fehler, oder?)
Hat der Ausländerbehörde Germersheim auch richtig getan? Ich habe dort lange nicht mehr angerufen!! Was sollte ich machen, um das Einreisebedenken zu löschen?
Wird mein Antrag auf Besuchsvisum noch einmal abgelehnt, wenn ich jetzt den Antrag stelle?
Mit freundlichen Grüßen
Sollte ich daher einen Antrag auf Löschung der Einreisesperre im AZR in Köln stellen? (Nach Ihrer Auffassung ist diese Eintragung eine Fehler, oder?)
Sie haben wohl eben geschrieben, es besteht keine Einreisesperre, daher erübrigt sich die Antwort.
Hat der Ausländerbehörde Germersheim auch richtig getan? Ich habe dort lange nicht mehr angerufen!! Was sollte ich machen, um das Einreisebedenken zu löschen?
Das AZRG liefert m.E. keine Grundlage für eine solche Eintragung, weil Sie "mehrmals beim Ausländeramt anrufen". Etwaige Löschungsanträge müssen Sie bei der Stelle stellen, die die Eintragung veranlasst hat, also hier das Ausländeramt.
Wird mein Antrag auf Besuchsvisum noch einmal abgelehnt, wenn ich jetzt den Antrag stelle?
Höchstwahrscheinlich