meinem mann wurde aufgrund einer steuerprüfung bei seiner gmbh ein hoher Gewinn zugeschätzt. weil ich für die steuerschulden meines Mannes nicht aufkommen will, habe ich die getrennte veranlagung gewählt. Der Steuerbescheid über die getrennte veranlagung ist für mich wohl auch in ordnung. der schock kam aber, weil das finanzamt im rahmen der aufhebung des alten steuerbescheids der zusammenveranlagung die seinerzeit erfolgte steuererstattung zurückfordert und nicht nur von meinem mann, sondern gesamtschuldnerisch auch von mir. das habe ich nicht geahnt und auch nicht erwartet. trotz meiner einwände, dass sich die steuererstattung nur auf einnahmen meines mannes bezieht, besteht das finanzamt auf zahlung auch von mir. mein mann wird nicht zahlen können, also würde es an mir hängenbleiben, was ich für falsch halte. ich habe eine aufteilung der steuerschuld beantragt für die erstattung. dazu sagt das fa, es wäre ja gar keine steuerschuld gewesen, sondern eine erstattung. deswegen würde der antrag nicht funktionieren. das geld wurde damals auf das konto meines mannes erstattet. ich war nicht kontomitinhaber. ich konnte von dem konto die haushaltseinkäufe tätigen. bei dem bescheid der getrennten veranlagung für meinen mann hat das fa bei meinem mann die gesamte vorauszahlung angerechnet, bei mir gar nichts. was ist richtig und was mache ich, damit ich die rückforderung vom hals bekomme. ist es richtig, als letzter notanker, wenn mein dann doch wieder die zusammenveranlagung fordert und ich dem zustimme?